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Familien: Finanzierungen, Beihilfen und steuerliche Förderungen zurück

Die wesentlichen Möglichkeiten im Überblick

              Als Familie hat man größere Ausgaben – dafür gibt es eine Reihe von Beihilfen, steuerlichen Absetzmöglichkeiten und auch Finanzierungen, um diese Ausgaben zu bewältigen.

Natürlich machen Kinder große Freude - meistens zumindest, denn die elterlichen Sorgen um den Nachwuchs sind natürlich nicht zu unterschätzen. Jedenfalls sind Kinder aber auch ganz profan betrachtet ein Kostenfaktor. Als Familie hat man Ausgaben, die man als Alleinstehender eben nicht hat. Um diese Ausgaben zumindest teilweise zu decken, gibt es einige Förderungen, steuerliche Möglichkeiten und Finanzierungsvarianten. Informieren Sie sich im folgenden Überblick.

Förderungen

  • Familienbeihilfe: Wesentlichste und zugleich bekannteste Förderung ist die Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe besteht aus einem Grundbetrag, zu dem Alterszuschläge (jeweils ab dem 3. Lebensjahr, ab dem 10. Lebensjahr und ab dem 19. Lebensjahr) und Staffelungsbeiträge je nach Zahl der Kinder kommen. An den Bezug der Kinderbeihilfe ist der Kinderabsetzbetrag gekoppelt, der pro Kind monatlich 58,4 Euro beträgt.
  • Schulbesuch: Hier sind vor allem die kostenlosen Schulbücher sowie die kostenlose Schülerfreifahrt zu nennen.

Steuerliche Begünstigungen

  • Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag: Voraussetzung dafür ist der Bezug der Familienbeihilfe. Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (494 Euro bei einem Kind) können während des Jahres beim Dienstgeber geltend gemacht werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres können diese Absetzbeträge im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Der Kinderfreibetrag (220 Euro, wenn er nur von einem Elternteil in Anspruch genommen wird) wird erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
  • Außergewöhnliche Belastungen – Kinderbetreuungskosten: Seit 2009 können Eltern die Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr im Ausmaß von bis zu 2.300 Euro von der Steuer absetzen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Für "familienbedingte Ausgaben" wie etwa einen Wohnungsumbau anlässlich einer Familienerweiterung eignen sich Bauspardarlehen hervorragend. Ein Bauspardarlehen können Sie aber auch für Aus- und Weiterbildungsausgaben bzw. für die Bezahlung von Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie detaillierte Informationen darüber haben wollen, welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen für Ihre diversen Vorhaben zur Verfügung stehen, dann fragen Sie einfach Ihren Raiffeisenberater. Er oder sie zeigt Ihnen die für Ihre Situation maßgeschneiderten Varianten.